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MWST-Abrechnung

Effektiv oder Saldosteuersatz, vereinbart oder vereinnahmt.

Schritt für Schritt

  1. Einstellungen: MWST-Pflicht aktivieren, Methode (effektiv oder Saldosteuersatz) und Basis (vereinbart oder vereinnahmt) wählen — im Zweifel den Treuhänder fragen.
  2. MWST-Abrechnung: Quartal oder Semester wählen. Gerechnet wird aus Rechnungen (vereinnahmt: aus den Zahlungen), Gutschriften und Einnahmen ohne Rechnung mit MWST-Satz (Kasse, TWINT, Karte); die Vorsteuer kommt aus den Ausgaben.
  3. Die Ziffern folgen dem ESTV-Formular: 200 Total, davon ab 220/221 (Exporte, Ausland), 230 (ausgenommen) und 235 (Gutschriften), ergibt 299. Effektive Methode ohne MWST, Saldosteuersatz mit MWST — die Leistungen je Satz ergeben zusammen genau Ziffer 299. Die Zahlen ins ESTV-Portal übertragen.
  4. Abgeschlossene Perioden mit «Bücher abgeschlossen bis» sperren: danach lässt sich darin nichts mehr anlegen, ändern oder löschen — weder Rechnungen und Gutschriften noch Zahlungen, Buchungen, Bankabgleich oder Journal.

Gut zu wissen

  • Bei vereinnahmter Methode zählt der Zahlungseingang, nicht das Rechnungsdatum — Teilzahlungen tragen ihre MWST anteilig. Eine Gutschrift, die mit der offenen Rechnung verrechnet wird, macht schon die Zahlung kleiner und wird nicht nochmals abgezogen.
  • Rabatte auf die ganze Rechnung sind berücksichtigt: gerechnet wird mit dem Betrag nach Rabatt, wie auf der Rechnung.
  • Liechtenstein gehört zum Schweizer MWST-Gebiet: Kunden dort erhalten Rechnungen mit Schweizer MWST. Kunden in anderen Ländern erhalten Rechnungen ohne MWST — ob das für Ihre Leistung zutrifft, im Zweifel mit dem Treuhänder klären.
  • Eine Rechnung von Hand auf «Bezahlt» zu setzen, erfasst eine Zahlung über den offenen Rest mit dem Datum «Bezahlt am» — so stimmen Buchhaltung und MWST.

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